ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
1. Allgemein
1.1 Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Rechtshandlungen, wie z.B. Angebote und Verträge über die Lieferung von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen, von Herrn J. Paçuku, handelnd unter dem Namen Loutro, mit Sitz in (8243 PC) Lelystad, Schutweg 22 H-J, oder einer ihrer Konzerngesellschaften (im Folgenden "Loutro").
1.2 Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur gültig, soweit sie von Loutro schriftlich bestätigt wurden. Die Anwendbarkeit von allgemeinen Geschäftsbedingungen der anderen Partei (im Folgenden "Kunde") wird ausdrücklich abgelehnt.
1.3 Sollte sich eine Bestimmung dieser Bedingungen als ungültig erweisen, so berührt dies nicht die Rechtskraft der übrigen Bestimmungen. Die Parteien werden sich dann über eine neue Bestimmung verständigen, die dem Geist dieser Bedingungen entspricht.
2. Angebote
2.1 Angebote sind unverbindlich. Ein vom Kunden angenommenes Angebot kann von Loutro innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach Annahme kostenlos widerrufen werden.
2.2 Die zur Verfügung gestellten Daten und Muster werden als informativ betrachtet und können von Loutro abweichend sein.
2.3 Loutro ist berechtigt, Waren aus einer anderen Herstellung zu liefern, sofern diese Waren die gleichen relevanten Eigenschaften aufweisen.
3. Preise und Bezahlung
3.1 Die Preise basieren auf dem Verkaufsbuch von Loutro.
3.2 Wenn sich nach der Bestellung die Gesamtkosten von Loutro um mehr als 2,5% erhöhen, ist Loutro berechtigt, den angebotenen oder vereinbarten Preis entsprechend zu erhöhen, ohne dass der Kunde das Recht hat, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen.
3.3 Die Zahlung erfolgt per Rechnung innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Rechnungsdatum.
3.4 Loutro ist jederzeit berechtigt, ihre Forderungen gegenüber dem Kunden mit ihren Schulden gegenüber dem Kunden zu verrechnen.
3.5 Bei Nichtzahlung oder verspäteter Zahlung schuldet der Kunde neben den gesetzlich geschuldeten Zinsen auch Inkassokosten (mit einem Mindestbetrag von eur 150,- oder 15% des geschuldeten Betrags, wenn dieser höher ist) sowie Rechtskosten.
4. Lieferung und Lieferzeiten
4.1 Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Adresse, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Teillieferungen sind zulässig.
4.2 Die Lieferfristen beginnen unmittelbar nach der schriftlichen Auftragsbestätigung durch Loutro und nach Erfüllung aller dafür vorgesehenen Bedingungen durch den Kunden.
4.3 Angegebene Lieferzeiten sind Richtwerte und nicht als Fristen zu betrachten. Ihre Überschreitung stellt keinen Verzug dar und berechtigt weder den Kunden noch derdn zur Auflösung oder zum Ersatz des vom Kunden erlittenen Schadens.
4.4 Loutro liefert nur Produkte und erbringt keine Dienstleistungen im Zusammenhang mit den Produkten, wie z.B. Installations-, Montage- oder Platzierungsarbeiten.
5. Eigentumsübergang und Eigentumsvorbehalt
5.1 Vorbehaltlich der Bestimmungen des nachstehenden Absatzes 2 geht das Eigentum an allen Artikeln bei Lieferung auf den Kunden über.
5.2 Loutro behält sich das Eigentum an allen gelieferten Waren vor, bis der vollständige Kaufpreis, einschließlich des Preises für die in diesem Zusammenhang erbrachten Dienstleistungen, gezahlt wurde. Es ist dem Kunden nicht gestattet, diese Waren zu verkaufen, zu übertragen, zu verpfänden oder einem Dritten ein anderes Recht daran einzuräumen. Ungeachtet des Vorstehenden gehen die gelieferten Waren ab dem Zeitpunkt der Lieferung auf das Risiko des Kunden über.
5.3 Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach oder besteht die begründete Befürchtung, dass er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, ist Loutro berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren eigenmächtig zurückzunehmen.
6. Garantie
6.1 Für einen Zeitraum von 12 (zwölf) Monate nach der Lieferung garantiert Loutro, dass die von ihr gelieferten Waren und erbrachten Dienstleistungen einwandfrei sind und der Spezifikation entsprechen.
6.2 Bei der Lieferung muss der Kunde die übliche Eingangskontrolle durchführen. Etwaige Mängel, Schäden oder sonstige Unzulänglichkeiten muss der Kunde auf dem Frachtbrief oder, falls dies nicht möglich ist, schriftlich innerhalb eines Arbeitstages melden, andernfalls gelten die Waren als in gutem Zustand geliefert.
6.3 Wenn innerhalb eines Zeitraums von 12 (zwölf) Monaten nach der Lieferung, ist Loutro verpflichtet, ein neues Produkt zu liefern, eine neue Dienstleistung zu erbringen oder den Mangel zu beheben. Diese Garantie ist exklusiv und jede Haftung für andere Schäden, die der Kunde im Zusammenhang mit einem Mangel an den gelieferten Waren und/oder Dienstleistungen erleidet, ist ausdrücklich ausgeschlossen.
6.4 Jegliche Gewährleistungsansprüche erlöschen im Falle einer nachlässigen oder unzureichenden Eingangskontrolle oder im Falle einer unsachgemäßen Verwendung der gelieferten Waren, wie z.B. einer nicht bestimmungsgemäßen oder nicht vorgeschriebenen Verwendung.
6.5 Gewährleistungsansprüche müssen innerhalb von acht Tagen nach Entdeckung schriftlich und unter Angabe von Gründen geltend gemacht werden.
6.6 Ist der Kunde nicht der Endverbraucher der gelieferten Sache, so trägt er die Kosten der Ersatzlieferung insoweit, als sie sich daraus ergeben, dass sich die Sache nicht bei ihm befindet.
7. Auflösung der Suspensionen
7.1 Loutro ist berechtigt, die Erbringung ihrer Dienstleistungen auszusetzen, wenn der Kunde mit der Erfüllung einer Verpflichtung aus diesem Vertrag oder einer anderen gegenüber Loutro bestehenden Verpflichtung in Verzug ist. In diesem Fall ist Loutro berechtigt, den Preis zu erhöhen und die Laufzeit zu verlängern.
7.2 Wenn Loutro begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden hat, ist sie berechtigt, ihre Verpflichtungen auszusetzen, bis der Kunde eine ausreichende Sicherheit geleistet hat. Loutro ist außerdem berechtigt, jederzeit zusätzliche Sicherheiten zu verlangen.
7.3 Wenn der Kunde seinen Verpflichtungen aus den vorstehenden Absätzen nicht innerhalb einer angemessenen Frist nachkommt, oder im Falle eines Konkurses oder Zahlungsaufschubs des Kunden, ist Loutro berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, ohne zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet zu sein.
8. Haftung
8.1 Die gesamte gesetzliche und/oder vertragliche Haftung von Loutro ist jederzeit auf die ihr zurechenbaren Mängel und auf den Auftragswert der gelieferten Waren und/oder Dienstleistungen, die die betreffende Haftung begründen, beschränkt.
8.2 Die Gesamthaftung von Loutro für einen Warenrückruf, der insbesondere auf einen Loutro zuzurechnenden Mangel zurückzuführen ist, ist zusätzlich zu dem Vorstehenden auf die tatsächliche Zahlung des Versicherers von Loutro in diesem Zusammenhang beschränkt.
8.3 Jede Haftung von Loutro endet 12 (zwölf) Monate nach der Lieferung.
8.4 Jegliche Haftung von Loutro für indirekte Schäden, wie z.B. Folgeschäden, entgangener Gewinn, Geschäftsstagnation, Minderung des Firmenwerts und Kundenforderungen, ist ausdrücklich ausgeschlossen.
8.5 Jegliche Haftung für Schäden an oder durch vom Kunden zur Verfügung gestellte Gegenstände ist ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, zu diesem Zweck eine angemessene Versicherung abzuschließen.
8.6 Alle von Loutro festgelegten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für von Loutro hinzugezogene Hilfspersonen und Mitarbeiter.
8.7 Der Kunde stellt Loutro von allen Ansprüchen frei, die über die oben genannten Ausschlüsse und Beschränkungen hinausgehen.
9. Geistiges Eigentum
Loutro behält alle geistigen Eigentumsrechte an den von ihr gelieferten oder hergestellten Artikeln, wie z.B. Designs, Rezepte, Bilder, Zeichnungen, Modelle und Software. Alle Träger des geistigen Eigentums bleiben oder werden Eigentum von Loutro und dürfen ohne deren ausdrückliche Zustimmung nicht kopiert, Dritten gezeigt oder auf andere Weise verwendet werden, unabhängig davon, ob dem Kunden die Herstellung oder Bereitstellung in Rechnung gestellt wurde. Der Kunde ist verpflichtet, diese Träger auf erste Aufforderung von Loutro zurückzugeben.
10. Recht und Wahl des Gerichtsstands
10.1 Es gilt niederländisches Recht.
10.2 Für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien ist ausschließlich das Zivilgericht des Bezirksgerichts Midden-Nederland, Standort Utrecht, zuständig.
